Vergütung der Fahrtspesen für Therapien während Unterrichtszeit
Wenn Kinder (Schulkinder oder Kindergartenkinder) während der Unterrichtszeiten (Schule oder Kindergarten) von den Eltern mit dem Privatauto zu Therapien gebracht werden müssen, dann können diese um die Rückvergütung der Fahrtspesen ansuchen.
Wer stellt den Antrag?
Die Eltern stellen den Antrag in Papierform direkt beim Amt für Schulfürsorge.
Termine
Der Abgabezeitraum wird mittels Rundschreiben an die Schulen mitgeteilt, welche dieses übers digitale Register den betroffenen Eltern weiterleiten. Für das Schuljahr 23/24 sind die Anträge innerhalb 31. Juli 2024 dem Amt für Schulfürsorge in elektronischer Form zu übermitteln.
Weitere Informationen:
- Der Antrag ist in Papierform vollständig auszufüllen und zu unterschreiben und dem Amt für Schulfürsorge über E-Mail (schulfuersorge@provinz.bz.it) zu übermitteln.
- Die Anträge müssen in PDF Format übermittelt werden; Fotos von Anträgen oder Anlagen werden nicht angenommen;
- Beträge unter 50,00 Euro werden nicht ausbezahlt;
- Inhaber des angegebenen Bankkontos muss mit dem Antragsteller übereinstimmen;
- Bestätigung der Therapiestelle mit Angabe von Datum und Uhrzeit muss dem Antrag beigelegt werden;
- Sollten Therapien außerhalb Südtirols stattgefunden haben, muss eine Bestätigung vom behandelnden Arzt/Sanitätsbetrieb beigelegt werden, der die Therapie außerhalb Südtirols bestätigt;
- Die Kopie des Ausweises des Antragstellers muss beigelegt werden.