Vergütung der Fahrtspesen für Therapien während Unterrichtszeit

Schülerinnen, Schülern sowie Kindergartenkindern, die den Schülerverkehrsdienst nicht benutzen können, wird eine Kilometerpauschale zuerkannt. Eltern können um Rückvergütung der Fahrtspesen ansuchen.

Wer stellt den Antrag?

Die Eltern übermitteln den Antrag im PDF-Format per E-Mail dem Amt für Schulfürsorge (schulfuersorge@provinz.bz.it).

Termine

Der Abgabezeitraum wird mittels Rundschreiben an die Schulen mitgeteilt, welche dieses übers digitale Register den betroffenen Eltern weiterleiten. Für das Schuljahr 2025/2026 sind die Anträge innerhalb 24. Juli 2026 dem Amt für Schulfürsorge in elektronischer Form zu übermitteln.

Weitere Informationen:

  • Fotos von Anträgen oder Anlagen werden nicht angenommen. 
  • Inhaber des angegebenen Bankkontos muss mit dem Antragsteller übereinstimmen.
  • Bestätigung der Therapiestelle mit Angabe von Datum und Uhrzeit muss dem Antrag beigelegt werden.
  • Sollten Therapien außerhalb Südtirols stattgefunden haben, muss eine Bestätigung vom behandelnden Arzt/Sanitätsbetrieb beigelegt werden, der die Therapie außerhalb Südtirols bestätigt.
  • Die Kopie des Ausweises des Antragstellers muss beigelegt werden.
  • Beträge unter 50,00 Euro werden nicht ausbezahlt.

Letzte Aktualisierung: 27/05/2026