Studienbeihilfen außerhalb Provinz
Alljährlich stellt das Land Studienbeihilfen für Schülerinnen und Schüler bereit, welche Oberschulen oder Vollzeitkurse der Berufsausbildung außerhalb der Provinz Bozen besuchen, die es in Südtirol nicht gibt oder, die in Zusammenhang mit einer entsprechenden Ausbildung, ein Praktikum ablegen, das eine Voraussetzung für den künftigen Beruf darstellt (Mindestdauer des Praktikums 4 Monate). Es werden auch Ausbildungen im künstlerischen und gesundheitlichen Bereich gefördert.
Die Beihilfen werden über öffentliche Wettbewerbe vergeben. Dabei werden die wirtschaftliche Situation der Antragstellerinnen und Antragsteller und jene deren gesetzlichen Vertreter berücksichtigt.
Informationen zur Antragsfrist für "Stipendien für Schülerinnen und Schüler außerhalb Südtirols - Schuljahr 2025/2026" folgen im Laufe des Monats April 2026.
ANTRAG - Verordnung und Wettbewerb
Letzte Aktualisierung: 09/02/2026