Studienbeihilfen außerhalb Provinz
Alljährlich stellt das Land Studienbeihilfen für Schülerinnen und Schüler bereit, welche Oberschulen oder Vollzeitkurse der Berufsausbildung außerhalb der Provinz Bozen besuchen, die es in Südtirol nicht gibt oder, die in Zusammenhang mit einer entsprechenden Ausbildung, ein Praktikum ablegen, das eine Voraussetzung für den künftigen Beruf darstellt (Mindestdauer des Praktikums 4 Monate). Es werden auch Ausbildungen im künstlerischen und gesundheitlichen Bereich gefördert.
Die Beihilfen werden über öffentliche Wettbewerbe vergeben. Dabei werden die wirtschaftliche Situation der Antragstellerinnen und Antragsteller und jene deren gesetzlichen Vertreter berücksichtigt.
Antrag, Verordnung und Wettbewerb 2025/2026
- Antragsformular 2025 2026
- Richtlinien 2025 2026 zur Gewährung von Studienbeihilfen und zur Rückerstattung von Gebühren für den Besuch von Oberschulen und Berufsausbildungskursen in Vollzeit außerhalb der Provinz Bozen
- Wettbewerbsausschreibung 2025 2026 für die Zuweisung von Studienbeihilfen an Bewerber Bewerberinnen, die außerhalb der Provinz Bozen Oberschulen oder Vollzeitkurse der Berufsausbildung
Letzte Aktualisierung: 03/07/2026