Rückerstattung der Unterbringungskosten

Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen der Pflicht-, Ober- bzw. Berufsschulen haben Anrecht auf volle bzw. teilweise Übernahme der Unterbringungskosten.

Zugangsvoraussetzungen

  • Die Schülerin oder der Schüler wird wegen der Behinderung und zum Zwecke des Schulbesuches in einem Heim, in einer Sonderanstalt bzw. bei einer Privatfamilie untergebracht.
  • Die Schülerin oder der Schüler besucht im Schuljahr 2024/2025 eine Grund-, Mittel- oder Oberschule, eine  Kunstschule, einen von der Autonomen Provinz Bozen angebotenen Lehrgang des zweiten Bildungsweges, einen Vollzeitkurs der Berufsausbildung oder eine Land-, Forst- und Hauswirtschaftsschule - Mindestdauer fünf Monate - in oder außerhalb Südtirols.
  • Die Schülerin oder der Schüler ist: EU-Bürger/in oder Nicht-EU-Bürger/in und hat ihren/seinen Wohnsitz in Südtirol.
  • Die Schülerin oder der Schüler bezieht im Schuljahr 2024/2025 für dasselbe Studium keine anderen finanziellen Zuwendungen von öffentlichen oder privaten Körperschaften oder Anstalten, die öffentliche Beiträge erhalten, bzw. nimmt sie/er keinen kostenlosen Heimplatz in Anspruch.

Notwendige Dokumente

  • Unterbringungsbestätigung des Heimes bzw. der Privatfamilie mit genauer Zeitangabe der Unterbringung;
  • Kostenvoranschlag des Heimes mit genauer Zeitangabe und evtl. Betthaltekosten;
  • ärztliches oder psychologisches Gutachten, entsprechendes Gutachten der Sozialassistentin oder des Sozialassistenten des zuständigen Gesundheitssprengels oder Nachweis über die Behinderung;
  • Anträgen, die mittels E-Mail übermittelt werden, muss eine Fotokopie des Personalausweises der Antragstellerin oder des Antragsstellers beigelegt werden.

Kontaktieren Sie uns: