Investitionsbeiträge für Schülerheime

Die Höhe des Beitrages wird anhand der geltenden Kriterien und der Höhe der verfügbaren Mittel im Landeshaushalt berechnet. Der Höchstbetrag kann in keinem Fall mehr als 90% der ausgewiesenen und genehmigten Kosten betragen.

Die Anträge müssen von den gesetzlichen Trägerinnen und Trägern des Heimes bzw. der gleichgestellten Privatschule unterzeichnet werden. Zur Förderung zugelassen sind alle Heime, in denen Pflicht- und Oberschüler/innen untergebracht sind, sowie die gleichgestellten Privatschulen gemäß Artikel 20bis des Landesgesetzes 12/2000.

Voraussetzung für die Gewährung eines Beitrages ist die Abfassung eines Ansuchens, welches durch folgende Unterlagen dokumentiert sein muss:

  • Begründung für das Ansuchen
  • technischer Bericht
  • Kostenvoranschlag
  • Finanzierungsplan

Einreichtermin

Die Planungsübersicht erfolgt im Jänner. Anschließend wird der Antrag in Absprache mit dem Amt eingereicht (siehe „Anleitung für Antrag um Investitionen“).

Achtung: Dies gilt nicht für außerordentliche dringende Arbeiten!

An wen kann man sich wenden?

Falls Sie noch Fragen bezüglich der Beiträge an Heime für Schüler/innen haben, wenden Sie sich bitte an:

Amt für Schulfürsorge

Brigitte Schgraffer Comploi

Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18
39100 Bozen

(Zimmer 203)

Für Informationen über die verschiedenen Schülerheime können Sie sich hingegen an folgende Organisation wenden:

Arbeitsgemeinschaft Südtiroler Heime (a*sh)

Wangergasse 91
39100 Bozen

Öffnungszeiten: an Schultagen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr