Transport von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen
Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen haben Anrecht auf einen eigenen Transport
Der eigenen Transport kann mit oder ohne Begleitung erfolgen. Dies muss in der FEP (Funktionelles Entwicklungsprofil) oder in einem ärztlichen Attest festgeschrieben sein.
Es können die einfachen Schulfahrten oder aber auch Zusatzfahrten angesucht werden. Diese umfassen:
- Fahrten zu Therapien,
- Ausflüge,
- didaktische Lehrgänge,
- Praktika.
Die zusätzlichen Fahrten müssen aber immer während der Unterrichtszeit durchgeführt werden.
Wer stellt den Antrag?
Die Schule stellt den Antrag direkt beim Amt für Schulfürsorge, mittels der Vorlage, welche mit dem Rundschreiben im Jänner übermittelt wird.
Zugangsvoraussetzungen
Alle Schülerinnen und Schüler, für welche ein eigener Transport mit oder ohne Begleitperson in der FEP oder ärztlichen Attest gefordert wird.
Termine
- Für Schulfahrten: Anfang April jeden Jahres = wird im Rundschreiben mitgeteilt (es ist aber kein Ausschlusstermin)
- Für Zusatzfahrten: ab 19. August 2024; Zusatzfahrten können während des gesamten Schuljahres angesucht werden.
Bitte beachten Sie, dass jegliche Anträge mindestens 15 Tage vor Durchführung über die PEC eingereicht werden müssen!