Anpassung der Studienbeihilfe 2019/2020 im Fall eines späten oder frühen Studienabschlusses
Wer das Studium später als geplant abschließt, hat die Möglichkeit um die Aufstockung der Studienbeihilfe 2019/2020 anzusuchen!
Diese Mitteilung richtet sich ausschließlich an die Gewinner einer ordentlichen oder außerordentlichen Studienbeihilfe für das akademische Jahr 2019/20.
Laut Wettbewerbsausschreibung für Studienbeihilfen 2019/2020 können Studierende, die im Antrag 2019/20 "Abschluss zwischen 01.12.2019 und 31.03.2020" angegeben haben, in Wirklichkeit aber das Studium nicht abgeschlossen haben, die Aufstockung der Beihilfe 2019/2020 von derzeit 50% auf 100% beantragen. In diesem Fall müssen sie ein E-Mail an das Amt für Hochschulförderung (hochschulfoerderung@provinz.bz.it) samt einer Kopie ihrer Personalausweises und einem Dokument der Universität, das das neue voraussichtliche Abschlussdatum bestätigt, schicken.
Die Studierenden, die im Antrag 2019/2020 „Abschluss nach 31.03.2020“ angegeben haben, in Wirklichkeit aber bereits innerhalb März 2020 ihr Studium beendet haben, müssen ebenfalls diese Änderung dem Amt für Hochschulförderung mitteilen.
FS
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